Normen und Richtlinien für bodengleiche Dusche
Beim Neu- und Umbau des Badezimmers muss man sich an einige Normen und Richtlinien halten, die baurechtliche Mindestanforderungen angeben oder Vorschläge zur baulichen Verbesserung beinhalten. Um nicht den Überblick zu verlieren haben wir nachfolgend die wichtigsten Richtlinien im Zusammenhang mit dem Bau einer bodengleiche Dusche zusammengefasst.
Schallschutz für bodengleiche Duschen
Damit keine störenden Geräusche bei der Bad-Nutzung entstehen, beachten Sie beim Einbau einer bodengleiche Dusche die entsprechender Schallschutzrichtlinien. DIN-Norm und Normenausschuss bieten Vorschläge die den zusätzlichen Schutz vor unerwünschtem Lärm bieten. Dabei sind stehts die baurechtlichen Mindestanforderungen zu beachten.
VDI 4100 – Schallschutz im Hochbau — Wohnungen — Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz
vom Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) in DIN und VDI erarbeitete Richtlinie. Anhand der VDI 4100 lässt sich ein über die Mindestanforderungen hinausgehender Schallschutz ermitteln, der dann vertraglich festgelegt werden kann. In hochwertigeren Wohnungen entspricht der Schallschutz häufig nicht den Erwartungen. Unzufriedene Mieter/Nachbarn streben aufgrund der Lärmbelästigung häufig einen Rechtsstreit an. Die im VDI 4100 festgelegten Schallschutzstufen lassen sich deshalb in üblichen Baubewertungsstufen einordnen. Anhand der VDI 4100 lässt sich der Schallschutz im Bauvertrag festlegen, spätere Mieter oder Käufer haben so die Sicherheit, dass der vorhandene Schallschutz dem Niveau der Wohnung oder des Hauses entspricht. Für den Bauherren ergeben sich aus der VDI 4100 wertsteigernde Eigenschaft und eine vertragliche Absicherung.
DIN 4109: In erster Linie ist die DIN-Norm DIN 4109 ein Instrument des Bauordnungsrechts und soll der Gefahrenabwehr dienen. Somit handelt es sich um eine Baurechtliche Norm die als technische Baubestimmung eingeführte wurde. In der DIN 4109 werden überwiegend (Mindest-)Anforderungen an den Schallschutz aufgeführt. Die Einhaltung dient überwiegend der Vermeidung von Gesundheitsgefahren, auch wird der baurechtlich geforderte Mindestschallschutz eingehalten, Geräusche können allerdings trotzdem noch wahrgenommen werden. Neben den Mindestanforderungen macht die Norm auch Vorschläge für die Umsetzung eines stärkeren Schallschutzes, wie man ihn in der VDI 4100 finden kann. Der optional einsetzbare verstärkte Schallschutz trägt oft zur Wertsteigerung der Immobilie bei.
SIA 181 – Eine Schweizer Schallschutznorm: In der Schweiz gilt es andere Anforderungen zu beachten. Die Norm SIA 181 zählt zu den strengsten in ganz Europa. 2006 wurde eine moderate Verschärfung der Mindestanforderungen, durch die Überarbeitung der Norm, erreicht. Die SIA 181 ist in die Lärmschutzverordnung (LSV) und in das Umweltschutzgesetz (USG) eingebunden. Sie bilden zusammen die Lärmschutzvorschriften.
DIN-Norm 18040 – Barrierefreies Bauen
Möchten Sie ihr Badezimmer vorsorglich gestalten werden Sie um dem Einsatz von einer bodengleiche Dusche häufig nicht vorbei kommen. Der Anspruch auch im Alter einen einfachen Einstieg zu haben oder die Dusche sogar mit einem Rollstuhl zu befahren bietet oft große Bewegungsflächen einer bodengleiche Dusche. Die DIN-Norm 18040 regelt was sie beim Barrierefreies Bauen beachten müssen. In der Norm wird z.b. festgelegt wie groß die Bewegungsflächen sein müssen. Die DIN-Norm 18040 „Barrierefreies Bauen“ soll dafür sorgen, dass künftig verbindliche Mindeststandards beim Bau von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen eingehalten werden. Durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums bekommen alle Menschen die Möglichkeit seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Die Norm stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Die meisten Hersteller von bodengleiche Duschen informieren gerne darüber, welche Duschmodelle der jeweiligen Norm genügen.
DIN 1986-100 – Entwässerung
Laut DIN 1986-100 muss das Sperrwasser mit einer genormten Höhe von 50 mm genügen, damit keine schlechten Gerüche entstehen. So dient das Ablaufsystemen in Duschen als Geruchsverschluss. Die Norm sollte nicht unterschritten werden, es können durch Rücksaugung oder Austrocknung geringer Sperrwassermengen Geruchsbelästigungen durch Gase aus den Fallrohren auftreten. Eine Einhaltung der genormten Sperrwasserhöhe ist in jedem Fall notwendig. Darüber hinaus regelt die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ auch die Bemessung von Schmutzwasseranlagen.
DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen
Die Bauwerksabdichtungen regeln den Schutz vor Feuchtigkeit und Wasser und werden in der DIN 18195 vorgegeben. An dieser DIN-Norm orientiert sich auch das IVD-Merkblatt Nr.3 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Feuchträumen. Bei der Installation einer durchgefliesten bodengleiche Dusche spielt das Merkblatt eine besondere Rolle. Es enthält Richtlinien, um das Risiko von Durchfeuchtungsschäden durch unsachgemäß verfugte Fliesen zu vermeiden.